Private Altersvorsorge
20. Oktober 2011 – 22:07Besonders nach der Rente mit 67 interessieren sich immer mehr Deutsche für eine private Altersvorsorge. Viele wissen schon jetzt, dass sie im Rentenalter wahrscheinlich in die Grundsicherung fallen, d.h. es ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel. Durch eine Riester Rente hat man die Möglichkeit mit Hilfe von staatlicher Förderung eine private Altersrente aufzubauen.
Reicht das? Was ist wenn ich vor dem Rentenalter berufsunfähig werde?
Wenn eine Person infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, gilt er als berufsunfähig und erhält plötzlich kein regelmäßiges Einkommen mehr. In Deutschland wird jeder vierte berufsunfähig und dieses Risiko gilt für körperliche und geistige Tätigkeiten. Ganz egal ob Ärzte, Dachdecker, Elektriker oder Friseure, die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.
Im Ernstfall bietet der Staat jedoch kaum Hilfe, denn nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann gegen den finanziellen Ruin vorgebeugt werden.
Statistisch bewiesen ist unter anderem auch, dass nur etwa 10 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle auf einen Unfall zurückführen.
Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Leiden und Schäden an der Wirbelsäule, Muskeln, Knochen und Gelenken. Aber auch Depressionen, Burnout-Syndrom und Rückenleiden werden immer häufiger festgestellt. Eher selten sind hingegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs. Die richtige Absicherung gegen diese Risiken bietet ausschließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wird bei einem Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeit festgestellt, so zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine, vom Arbeitnehmer bestimmte, Geldsumme in Form einer monatlichen Rente. Vom Staat hingegen wird im besten Fall nur die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt, welche 30 Prozent des bisherigen Bruttolohns ausmacht. Hatte der Arbeitnehmer ein Gehalt von 2.500 Euro, so erhält er anschließend vom Staat nur noch 750 Euro. Und auch nur dann, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich einen anderen Job auszuüben.